Partnerbedingungen
Stand: 2026-10-15
Diese Bedingungen gelten für das Partnerprogramm der Shopify-App „Easy AI Act Image Labels“ (die App). „Ich“ bin der Anbieter der App, „Du“ bist der Partner. Fragen zum Partnerprogramm: partners@easyaiactlabels.com.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
- Anbieter des Partnerprogramms und Dein Vertragspartner ist die lakör GmbH & Co. KG, Am Kreuzgraben 5, 18146 Rostock, Deutschland, Amtsgericht Rostock HRA 4787, USt-IdNr. DE341736743. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die lakör Management GmbH, Rostock, Amtsgericht Rostock HRB 15284, vertreten durch ihre Geschäftsführer Frank Melz und Steffi Wulf.
- Diese Bedingungen regeln, wie Du die App gegen Provision empfiehlst. Sie gelten für alle Partner gleich, ob Anbieter von Online-Kursen, YouTube- oder anderer Creator, Shopify-Experte, Freelancer, Agentur, E-Mail-Marketer, Berater, Verband oder Anbieter eines Tools oder Themes. Eine Kooperation, die über das Empfehlen hinausgeht (zum Beispiel eine technische Anbindung), vereinbare ich mit Dir gesondert; für Deine Empfehlungen gelten auch dann diese Bedingungen.
- Abweichende Bedingungen von Dir gelten nicht, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.
§ 2 Wer Partner werden kann
- Partner kannst Du werden, wenn Du Unternehmer im Sinne von § 14 BGB bist, also das Partnerprogramm in Ausübung Deiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt. Das bestätigst Du bei der Anmeldung mit dem Haken „Ich handle als Unternehmer“. Verbraucher nehme ich nicht auf.
- Dein Sitz kann in jedem Land liegen. Für die Anmeldung genügt Deine Mail-Adresse. Erst für Gutschrift und Auszahlung (§ 7, § 8) brauchst Du ein PayPal-Konto, das Zahlungen in Euro empfangen kann, und Deine Steuerangaben: mit Sitz in Deutschland Deine Steuernummer oder Deine USt-IdNr., mit Sitz in einem anderen EU-Staat eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, mit Sitz außerhalb der EU eine Steuer- oder Registernummer Deines Landes (§ 7 Abs. 4).
- Bei der Anmeldung und in Deinem Partner-Konto machst Du wahre Angaben. Deine Pflichtangaben für Gutschrift und Auszahlung (Name, Anschrift, steuerlicher Status mit Nummer, PayPal-Adresse) trägst Du vollständig und richtig ein, spätestens nach § 8 Abs. 3. Ändert sich etwas, trägst Du es unverzüglich im Konto nach.
§ 3 Anmeldung, Vertragsschluss
- Du meldest Dich auf der Partner-Seite mit Deiner Mail-Adresse an, bestätigst mit einem Haken, dass Du als Unternehmer handelst (§ 2 Abs. 1), und stimmst mit einem zweiten Haken diesen Bedingungen zu. Weitere Angaben brauche ich für die Anmeldung nicht.
- Nach dem Absenden schicke ich Dir eine Mail mit einem Bestätigungs-Link. Mit dem Klick auf diesen Link kommt der Vertrag zustande; eine Prüfung oder Freigabe durch mich vorab gibt es nicht. Danach schicke ich Dir eine Mail mit Deinem Partner-Link und Deinem Partner-Code; beides steht ab dann auch in Deinem Partner-Konto, dort findest Du auch das Partner-Kit. Bestätigst Du die Anmeldung nicht innerhalb von 24 Stunden, kommt kein Vertrag zustande, und ich lösche Deine Angaben dazu. Gibt es zu Deiner Mail-Adresse schon ein Partner-Konto, entsteht kein zweites. Diese Bedingungen kannst Du auf dieser Seite jederzeit abrufen, speichern und drucken.
- Statt einer Prüfung vorab sehe ich mir Werbung für die App stichprobenhaft an (§ 9 Abs. 8). Erfüllst Du die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 nicht oder verstößt Du gegen diese Bedingungen, kann ich nach § 14 Abs. 2 kündigen.
- Deinen Partner-Code vergebe ich zufällig; einen eigenen Code wählst Du nicht. Hast Du Deinen Code nach einer früheren Fassung dieser Bedingungen selbst gewählt, bleibt er gültig.
- Die Teilnahme ist kostenlos. Du bist nicht verpflichtet, die App zu empfehlen, eine Mindestzahl an Shops zu werben oder mir über Deine Tätigkeit zu berichten. Du arbeitest selbständig und auf eigene Rechnung, ohne Gebietsschutz und ohne Ausschließlichkeit. Mit der ständigen Vermittlung von Geschäften für mich bist Du nicht betraut.
§ 4 Partner-Code, Partner-Link, Vorteil für den Shop
- Mit Deinem Partner-Code testet ein Shop den Plan Unlimited der App 40 Tage kostenlos statt der üblichen 7 Tage. Der Shop gibt den Code auf der Plan-Seite der App ein, bevor seine erste bezahlte Abrechnung erfolgt; das geht auch während einer laufenden Testphase. Die 40 Tage zählen ab dem Beginn der Testphase, und eine Testphase gibt es je Shop nur einmal, auch nach einer erneuten Installation (Nutzungsbedingungen der App § 7 Abs. 4 und 9). Je Shop gilt ein Code; mit anderen Codes oder Aktionen lässt er sich nicht kombinieren.
- Dein Partner-Link (auf der Partner-Seite und im Konto „Affiliate-Link“) ist ein direkter Link auf die App im Shopify App Store, ergänzt um Deinen Code als Kennung (UTM-Parameter). Am sichersten über Deinen Code. Der Link ordnet zu, wenn Shopify die Installation meldet (§ 5 Abs. 1 Nr. 1); einen Vorteil gibt er dem Shop nicht, den gibt nur der Code. Für den Link setze ich kein Cookie, ich zähle keine Klicks, und ich sage keine Frist zu, innerhalb der ein Aufruf des Links noch zu einer Zuordnung führt.
- Große Communities. Hast Du auf einem einzelnen Kanal (zum Beispiel einem YouTube-Kanal, einem Newsletter oder einem Profil in einem sozialen Netzwerk) mindestens 50.000 Follower oder Abonnenten, kannst Du die Zahl und den öffentlichen Link zu diesem Kanal in Deinem Konto eintragen. Das geht für mehrere Kanäle; ich prüfe jeden Kanal für sich, zusammengezählt werden sie nicht. Auf meine Bitte weist Du die Zahl nach, zum Beispiel mit einem Auszug aus der Statistik des Kanals. Einen Anspruch auf Bestätigung gibt es nicht. Bestätige ich einen Kanal, sage ich Dir das per Mail und im Konto. Ab dann geben Deine Codes, die Shops danach einlösen, zusätzlich zu den 40 Tagen dauerhaft 10 % Rabatt auf den Preis von Unlimited: bei jeder Buchung des Shops, monatlich oder jährlich, auch nach einem Wechsel zwischen beiden. Nach einer Zeit in Free oder nach einer erneuten Installation gilt der Rabatt bei einer erneuten Buchung weiter, wenn die letzte bezahlte Buchung des Shops mit dem Rabatt höchstens 12 Monate zurückliegt. Deine Codes geben den Rabatt, solange mindestens einer Deiner Kanäle bestätigt ist. Für Codes, die eingelöst wurden, während keiner Deiner Kanäle bestätigt war, gilt der Rabatt nicht nachträglich. Der Rabatt bleibt beim Shop, auch wenn die Partnerschaft endet oder ich eine Bestätigung später aufhebe. Änderst Du Zahl oder Link eines Kanals, prüfe ich diesen Kanal neu; bis zur neuen Bestätigung zählt er nicht als bestätigt. Liegen die Voraussetzungen für einen Kanal nicht oder nicht mehr vor, kann ich seine Bestätigung für künftige Einlösungen aufheben. Der Rabatt mindert die Provisionsbasis (§ 6 Abs. 4). Den Community-Rabatt gibt es erst, wenn ich ihn auf der Partner-Seite als verfügbar nenne; Deine Angaben kannst Du schon vorher eintragen.
- Nennst Du den Vorteil für Shops, nennst Du immer auch seine Bedingungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 DDG): 40 Tage kostenlos statt 7 für den Plan Unlimited, nur mit Deinem Code, Eingabe in der App vor der ersten bezahlten Abrechnung, ein Code je Shop, eine Testphase je Shop, gezählt ab ihrem Beginn (hat der Shop Unlimited schon getestet, bleiben nur die restlichen Tage dieser Testphase oder keine). Den Community-Rabatt nennst Du nur, solange mindestens einer Deiner Kanäle bestätigt ist, und immer als „10 % dauerhaft auf den Preis von Unlimited“ mit denselben Bedingungen. Den Vorteil schreibst Du nicht dem Link zu.
- Code und Link sind persönlich. Du veröffentlichst sie nicht auf Gutschein- oder Rabattportalen. Weitere Vorteile für Shops, zum Beispiel einen Teil Deiner Provision zurückzugeben, bietest Du nur mit meiner Zustimmung in Textform an.
§ 5 Zuordnung eines Shops
- Ein Shop ist Dir zugeordnet, (1) wenn er die App über Deinen Partner-Link installiert und Shopify mir das meldet, (2) wenn er Deinen Code in der App einlöst (§ 4 Abs. 1) oder (3) nach Absatz 2 von Hand. Zu (1): Shopify meldet die Installation mit der Shop-Adresse und Deiner Kennung an die Statistik des App-Store-Eintrags, und ich ordne den Shop täglich anhand dieser Meldung zu. Ob Shopify eine Installation mit Deiner Kennung meldet, liegt nicht in meiner Hand; ohne Meldung entsteht über den Link keine Zuordnung, und Du kannst den Shop nach Absatz 2 melden. Der bloße Aufruf Deines Links ohne Installation ordnet keinen Shop zu.
- Auf Deinen Hinweis an partners@easyaiactlabels.com ordne ich einen Shop auch von Hand zu. Nenne mir dafür seine Shopify-Adresse (dein-shop.myshopify.com) und wie Du ihn geworben hast. Der Hinweis muss spätestens 30 Tage nach der ersten bezahlten Abrechnung des Shops bei mir eingehen; am besten schickst Du ihn gleich bei der Installation. Ich kann eine Bestätigung des Shop-Inhabers verlangen. Die Zuordnung bestätige ich Dir per Mail. Eine Zuordnung von Hand gilt für Abrechnungen, die Shopify ab dem Tag der Zuordnung verbucht; einen Vorteil für den Shop löst sie nicht aus.
- Jeder Shop ist höchstens einem Partner zugeordnet; es gilt die erste Zuordnung. Sie bleibt bestehen, wenn der Shop die App deinstalliert und wieder installiert. Vorrang des Codes: Gibt ein Shop vor seiner ersten bezahlten Abrechnung einen Partner-Code in der App ein, gilt der Partner dieses Codes, auch wenn der Shop vorher über den Link eines anderen Partners kam; sonst gilt der Link. Nach der ersten bezahlten Abrechnung entsteht keine neue Zuordnung mehr, außer von Hand nach Absatz 2.
- Nicht zugeordnet werden (keine Eigenwerbung): Deine eigenen Shops und Shops von Unternehmen, die mit Dir verbunden sind, also an denen Du mehrheitlich beteiligt bist, die an Dir mehrheitlich beteiligt sind oder die mit Dir unter einheitlicher Leitung stehen.
- Stellt sich später heraus, dass eine Zuordnung gegen diese Bedingungen verstößt, hebe ich sie auf und verrechne die Provisionen daraus nach § 7 Abs. 7.
§ 6 Provision
-
Lebenslang. Für jeden Shop, der Dir zugeordnet ist, bekommst Du eine Provision auf jede Abrechnung, die Shopify für einen bezahlten Plan der App (derzeit Unlimited) verbucht, solange der Shop bezahlt, ohne zeitliche Grenze: auch nach einem Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung, nach einer Zeit im Plan Free und nach einer Deinstallation und erneuten Installation. Provision entsteht für Abrechnungen, die Shopify ab dem Tag der Zuordnung und ab der ersten bezahlten Abrechnung des Shops verbucht, solange die Partnerschaft besteht; nach ihrem Ende gelten § 13 und § 14. Eine Jahresabrechnung zählt mit ihrem vollen Betrag. Beispiel: Ein Shop bucht Unlimited erstmals im Dezember 2027, wechselt im Mai 2028 zu Free und bucht im Februar 2029 wieder Unlimited. Du bekommst Provision auf seine Abrechnungen von Dezember 2027 bis April 2028 und wieder ab Februar 2029, jeweils mit dem Satz seines Zählmonats Dezember 2027 (Absatz 3).
-
Staffel. Wie hoch Deine Provision für einen Shop ist (Satz), richtet sich danach, wie viele Dir zugeordnete Shops ihre erste bezahlte Abrechnung im selben Kalendermonat haben (Zählmonat; maßgeblich ist die koordinierte Weltzeit UTC):
- 1 bis 10 Shops: 10 % der Provisionsbasis
- 11 bis 29 Shops: 20 % der Provisionsbasis
- ab 30 Shops: 25 % der Provisionsbasis
Jeder Kalendermonat wird für sich gezählt und beginnt wieder bei null. Shops, die Dir nach einer früheren Fassung dieser Bedingungen zugeordnet wurden, zählen mit (§ 15 Abs. 5).
-
Satz je Shop eingefroren. Den Satz eines Zählmonats stelle ich mit dem Monatslauf am 3. des Folgemonats fest (§ 7 Abs. 2). Er gilt dann für jeden Shop dieses Zählmonats dauerhaft und für alle seine Abrechnungen, auch wenn Du in späteren Monaten mehr oder weniger Shops gewinnst. Zählmonat eines Shops ist der Monat seiner ersten bezahlten Abrechnung; wird er Dir erst danach zugeordnet (§ 5 Abs. 2), der Monat der Zuordnung. Kommt ein Shop erst nach der Feststellung zu einem Zählmonat hinzu, zum Beispiel weil Shopify eine Abrechnung verspätet meldet, bekommt er den festgestellten Satz dieses Monats; Zahl und Satz des Monats ändern sich dadurch nicht mehr. Im laufenden Monat zeigt Dein Konto eine vorläufige Zahl und den vorläufigen Satz. Beispiel: Im März 2027 haben 12 Dir zugeordnete Shops ihre erste bezahlte Abrechnung. Mit dem Lauf am 03.04.2027 stelle ich für den März 20 % fest; diese 12 Shops bringen Dir dauerhaft 20 %. Im April sind es 3 Shops; sie bringen Dir dauerhaft 10 %, und die 12 Shops aus dem März bleiben bei 20 %.
-
Provisionsbasis ist der Betrag netAmount, den die Shopify Partner API für die Abrechnung ausweist: was Shopify mir für diese Abrechnung nach Abzug seines Anteils und seiner Gebühren gutschreibt, nach einem Rabatt aus einem Code (§ 4 Abs. 3) und ohne Umsatzsteuer. Beispiel mit angenommenen Zahlen: Unlimited kostet monatlich 9,90 EUR; schreibt Shopify mir dafür 9,61 EUR gut, beträgt Deine Provision bei einem Satz von 10 % für diese Abrechnung 0,96 EUR.
-
Erstattungen und Korrekturen, die Shopify zu einer Abrechnung verbucht, für die Provision entstanden ist, mindern die Provisionsbasis des Monats, in dem Shopify sie verbucht. Dazu gehört auch die anteilige Erstattung, die ein Shop bei einer Kündigung oder einem Wechsel zu Free von Shopify erhält.
-
Die Provision rechne ich in Euro ab. Weist Shopify die Provisionsbasis in einer anderen Währung aus, rechne ich sie mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom Tag der Buchung um; gibt es für diesen Tag keinen Referenzkurs, gilt der zuletzt davor veröffentlichte.
-
Provisionsfreie Zeiten. Keine Provision entsteht für Zeiten, in denen ein Shop nichts zahlt: die Testphase (auch die 40 Tage aus Deinem Code), Entwicklungsshops und Test-Buchungen, den Plan Free, einen bei Shopify pausierten Shop und die Zeit nach einer Deinstallation. Ebenso entsteht keine Provision für Abrechnungen vor der Zuordnung, für Abrechnungen nach dem Ende der Partnerschaft (außer im Nachlauf nach § 14 Abs. 1 und § 15 Abs. 2) und für Shops nach § 5 Abs. 4.
-
Ändere ich die Staffel oder die Sätze, gilt die Änderung nur für Shops, deren Satz ich nach ihrem Wirksamwerden feststelle; ein schon festgestellter Satz bleibt. Ändere ich die Dauer der Provision, gilt die Änderung nur für Shops, die Dir nach ihrem Wirksamwerden zugeordnet werden.
-
Mit der Provision sind Deine Leistungen und Aufwendungen abgegolten. Steuern und Abgaben auf die Provision in Deinem Land trägst Du; die deutsche Umsatzsteuer regelt § 7 Abs. 4.
§ 7 Abrechnung per Gutschrift
- Du und ich vereinbaren, dass ich über Deine Leistung per Gutschrift abrechne (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). Du schreibst mir keine Rechnung.
- Gutschrift ab 50 EUR. Am 3. jedes Monats rechne ich die Provisionen des Vormonats ab (Monatslauf). Eine Gutschrift stelle ich aus, sobald Dein offenes Guthaben (Summe der noch nicht abgerechneten Provisionen nach Verrechnung mit Korrekturen, ohne Umsatzsteuer, gerechnet wie auf der Gutschrift je Monat und Satz) mindestens 50 EUR beträgt und Deine Pflichtangaben nach § 8 Abs. 3 vollständig vorliegen; sonst trage ich das Guthaben in den Folgemonat vor. Ist beides nach dem Monatslauf erfüllt, stelle ich die Gutschrift mit dem Lauf aus; trägst Du die Angaben erst später ein, stelle ich sie spätestens am Tag nach Deinem Eintrag aus, jedenfalls vor der Auszahlung (§ 8 Abs. 1). Ohne Mindestbetrag rechne ich ab, nachdem Deine Partnerschaft durch meine Kündigung geendet hat (§ 14). Die Gutschrift trägt die Angabe „Gutschrift“, eine fortlaufende Nummer und je Monat und Satz eine Position (Zahl der Abrechnungen, Provisionsbasis, Korrekturen, Satz, Provision), dazu die Umsatzsteuer nach Absatz 4; alle bis dahin offenen Monate stehen als eigene Positionen darin. Angaben zu einzelnen Shops enthält sie nicht (§ 11 Abs. 1).
- Die Gutschrift ist eine elektronische Rechnung im Format ZUGFeRD, Profil EN 16931: eine PDF-Datei mit eingebetteten strukturierten Rechnungsdaten (XML). Ich schicke sie an die Mail-Adresse Deines Partner-Kontos und lege sie im Konto ab. Du stimmst dieser elektronischen Übermittlung zu (§ 14 Abs. 1 Satz 5 UStG) und sorgst dafür, dass Mails an diese Adresse Dich erreichen.
- Die Leistung wird in Deutschland ausgeführt, weil ich sie als Unternehmer mit Sitz in Deutschland empfange (§ 3a Abs. 2 UStG). Für die Umsatzsteuer gilt der Status, den Du im Konto angibst:
- Sitz in Deutschland, regelbesteuert: Provision zuzüglich Umsatzsteuer zum gesetzlichen Satz (derzeit 19 %). Die Gutschrift nennt Deine Steuernummer oder Deine USt-IdNr.
- Sitz in Deutschland, Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer; die Gutschrift trägt den Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 Abs. 1 UStG), und nennt Deine Steuernummer oder Deine USt-IdNr.
- Sitz in einem anderen EU-Staat: keine Umsatzsteuer; die Steuer schulde ich als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG). Die Gutschrift trägt die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ und die USt-IdNr. von Dir und mir (§ 14a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 5 UStG). Deine USt-IdNr. prüfe ich, wenn Du sie einträgst, und vor jeder Gutschrift im Bestätigungsverfahren der EU-Kommission (VIES). Ist sie nicht gültig, kläre ich das mit Dir und stelle die Gutschrift danach aus.
- Sitz außerhalb der EU: keine deutsche Umsatzsteuer; die Steuer schulde ich als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 UStG). Die Gutschrift trägt die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG) und Deine Steuer- oder Registernummer.
- Änderst Du Deine Steuerangaben im Konto, gelten sie ab der nächsten Gutschrift. Für die Richtigkeit Deiner Angaben bist Du verantwortlich. Weist eine Gutschrift wegen falscher Angaben von Dir Umsatzsteuer aus, die Du nicht schuldest, berichtige ich sie, und Du zahlst die zu viel erhaltene Umsatzsteuer zurück. Wer einer Gutschrift mit Umsatzsteuer nicht unverzüglich widerspricht, obwohl er nicht Unternehmer ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag selbst (§ 14c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UStG).
- Ist eine Gutschrift aus Deiner Sicht falsch, widersprich bitte unverzüglich per Mail an partners@easyaiactlabels.com, mit Gutschrift-Nummer und Grund. Mit dem Widerspruch verliert die Gutschrift die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG). Ich prüfe den Widerspruch und stelle eine neue Gutschrift aus, die Deine berechtigten Einwände berücksichtigt.
- Ergibt sich durch Erstattungen oder Korrekturen ein negativer Betrag, stelle ich keine Gutschrift mit negativem Betrag aus. Ich verrechne ihn mit der nächsten Gutschrift, in der er als eigene Position mit negativem Betrag steht, solange die Gutschrift insgesamt positiv bleibt; andernfalls trage ich ihn in den Folgemonat vor. Bleibt nach dem Ende der Partnerschaft ein negativer Betrag offen, fordere ich ihn nicht zurück, es sei denn, er beruht auf falschen Angaben von Dir, auf Eigenwerbung oder auf einer Manipulation der Zuordnung.
§ 8 Auszahlung
- Termin und Weg. Den Betrag jeder Gutschrift (einschließlich einer darin ausgewiesenen Umsatzsteuer) zahle ich automatisch per PayPal an die PayPal-Adresse in Deinem Konto aus. Die Auszahlung veranlasse ich monatlich zwischen dem 15. und 20. des Monats, in dem ich die Gutschrift ausstelle; stelle ich sie nach dem 20. aus, zwischen dem 15. und 20. des Folgemonats. Die Mindestauszahlung beträgt 50 EUR; maßgeblich ist das Guthaben ohne Umsatzsteuer (§ 7 Abs. 2). Andere Auszahlungswege, zum Beispiel eine Überweisung, biete ich erst an, wenn ich sie automatisiert abwickeln kann; dann kannst Du sie im Konto wählen.
- Ich zahle in Euro. Die Gebühren, die PayPal mir für den Versand berechnet, trage ich. Gebühren, die PayPal Dir für den Empfang oder für eine Umrechnung in eine andere Währung berechnet, trägst Du.
- Pflichtangaben erst ab 50 EUR. Für Gutschrift und Auszahlung brauche ich Deinen Namen (bei einer Firma ihren Namen mit Rechtsform), Deine Anschrift, Deinen steuerlichen Status mit der Nummer nach § 2 Abs. 2 und Deine PayPal-Adresse. Du kannst sie jederzeit im Konto eintragen, spätestens, wenn Dein Guthaben 50 EUR erreicht. Stelle ich nach einem Monatslauf fest, dass Dein Guthaben 50 EUR erreicht hat und Deine Angaben fehlen, sage ich Dir das per Mail und im Konto, nenne Dir die Frist und erinnere Dich bis dahin mehrmals per Mail. Bis Du die Angaben einträgst, trage ich das Guthaben vor; Provision entsteht weiter. Fehlen die Angaben 12 Monate nach diesem Tag noch, gilt das wie Deine Abmeldung nach § 13: Die Partnerschaft endet an diesem Tag, Dein Code wird ungültig, und für spätere Abrechnungen entsteht keine Provision mehr. Ein Guthaben ab 50 EUR verfällt dabei nicht; ich stelle die Gutschrift aus und zahle aus, sobald Du die Angaben nachträgst, solange Dein Anspruch nicht verjährt ist (§§ 195, 199 BGB).
- Kann ich nicht auszahlen, weil die PayPal-Adresse fehlt oder nicht stimmt oder PayPal die Zahlung nicht annimmt, sage ich Dir Bescheid. Die Auszahlung bleibt dann stehen, bis Du Deine Angaben im Konto korrigiert hast; danach zahle ich sie mit der nächsten Auszahlung aus.
- Bei einem begründeten Verdacht auf Eigenwerbung, Manipulation der Zuordnung oder falsche Angaben kann ich eine Auszahlung zurückhalten, bis der Verdacht geklärt ist. Ich sage Dir das mit Grund.
- Endet die Partnerschaft, gelten für Gutschrift und Auszahlung § 13 Abs. 2 und 3 und § 14.
§ 9 Werberegeln
- Kennzeichnung. Jede Empfehlung der App kennzeichnest Du am Anfang deutlich als Werbung (zum Beispiel „Anzeige“ oder „Werbung“) und sagst darin, dass Du eine Provision bekommst, wenn jemand über Deinen Link oder Code bucht. Du nennst die App mit Namen und verlinkst ihr Impressum (easyaiactlabels.com/de/impressum/ oder easyaiactlabels.com/en/legal-notice/), damit erkennbar ist, in wessen Auftrag Du wirbst. Bietet eine Plattform eine Kennzeichnung für bezahlte Partnerschaften, nutzt Du sie zusätzlich. Das gilt für Posts, Stories, Videos, Newsletter, Mails, Vorträge, Blogartikel, Vergleichsseiten und Gespräche. Grundlagen in Deutschland: § 5a Abs. 4 UWG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG, § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV. Wirbst Du in anderen Ländern, gelten dort zusätzlich die örtlichen Regeln.
- Keine Versprechen zur Rechtslage. Du sagst nicht, dass die App rechtliche Pflichten erfüllt, Rechtssicherheit schafft oder Abmahnungen oder Bußgelder verhindert, und nicht, dass ein Shop danach alle Kennzeichnungspflichten eingehalten hat. Die App entscheidet nicht, ob ein Bild gekennzeichnet werden muss; das entscheidet der Händler. Du berätst nicht in meinem Namen zu Rechtsfragen und nutzt Bußgelder nicht als Aufhänger.
- Nur belegte Aussagen. Über die App sagst Du nur, was im Partner-Kit steht oder was ich Dir in Textform freigebe. Eigene Zahlen über die App, über Erkennungsquoten oder über fremde Shops veröffentlichst Du nicht. Diese Wörter verwendest Du für die App nicht: „rechtssicher“, „konform“ und „AI-Act-konform“, „erkennt alle KI-Bilder“, „erledigt für Dich“, „keine Sorge“, „Beweis“, „gerichtsfest“, „Nachweis der Konformität“, „Sorgfaltsnachweis“, „Readiness“, „zertifiziert“, „garantiert“, „EU-Datenresidenz“, „die erste“, „beste“ oder „einzige App“, „kostenlos unbegrenzt“, „amtlich in 24 Sprachen“; auf Englisch entsprechend, zum Beispiel „legally safe“, „compliant“, „detects all AI images“, „done for you“, „no worries“, „proof“, „court-proof“, „certified“, „guaranteed“, „free unlimited“.
- Kontakt nur mit Einwilligung, in jedem Land. Per Mail, Messenger oder Direktnachricht (auch LinkedIn) wirbst Du nur bei Empfängern, die vorher ausdrücklich eingewilligt haben, oder als Antwort auf ihre Anfrage (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Werbeanrufe machst Du nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung. Die Ausnahme für Bestandskunden (§ 7 Abs. 3 UWG) hilft Dir nicht, weil die App keine eigene Leistung von Dir ist. Diese Regeln gelten überall, auch wo das örtliche Recht mehr erlaubt. Jede Werbe-Mail nennt eine Adresse zum Abbestellen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c UWG). Keine gekauften Adresslisten, keine Massenmails.
- Kein Brand-Bidding, keine Verwechslung. Du schaltest keine Suchmaschinen- oder App-Store-Anzeigen auf den Namen „Easy AI Act Image Labels“ oder verwechselbare Begriffe, registrierst keine Domains, Profile oder Kanäle mit diesem Namen und trittst nicht als Anbieter der App, als ihr Support oder als Shopify auf.
- Keine Bewertungs-Anreize. Für Bewertungen der App im Shopify App Store bietest Du keine Gegenleistung an, schreibst keine Bewertungen für Shops und bittest Shops nicht im Zusammenhang mit Code, Testphase, Rabatt oder einem anderen Vorteil um eine Bewertung.
- Keine Manipulation. Keine automatisierten Installationen, keine Codes, die Du ohne Wissen des Shops eingibst, keine irreführenden Aussagen über Fristen oder Sanktionen, keine Eigenwerbung (§ 5 Abs. 4), keine falschen Angaben zu Deiner Community (§ 4 Abs. 3).
- Stichproben. Ich kann Deine Werbung für die App stichprobenhaft ansehen, insbesondere wenn Dir der erste Shop zugeordnet wird, und verlangen, dass Du einzelne Inhalte, die gegen diesen Paragraphen verstoßen, änderst oder entfernst. Auf meine Anfrage nennst Du mir die Stellen (zum Beispiel Kanäle, Seiten, Newsletter), an denen Du die App empfiehlst; im Konto kannst Du sie freiwillig vorab eintragen.
§ 10 Partner-Kit und Name der App
- Für die Dauer der Partnerschaft darfst Du den Namen der App und das Material aus dem Partner-Kit (Texte, Screenshots, Videos) für Empfehlungen nach diesen Bedingungen nutzen. Dieses Recht ist einfach, nicht übertragbar und jederzeit widerruflich.
- Du änderst das Material nicht so, dass sich seine Aussage ändert. Hinweise auf KI-generierte Stimmen oder Musik im Material bleiben stehen. Eigene KI-generierte Inhalte, zum Beispiel synthetische Stimmen oder Avatare, kennzeichnest Du nach den für Dich geltenden Regeln.
§ 11 Datenschutz
- Keine Shop-Adressen an Dich. Von den Shops, die Dir zugeordnet sind, bekommst Du von mir keine Shop-Adressen, keine Namen, keine Kontaktdaten und keine Bild- oder Scan-Daten. Dein Konto zeigt die Zahl Deiner Shops je Stand (zum Beispiel Installationen, Free, Testphase, zahlend, deinstalliert) und eine Liste Deiner Shops ohne Adresse: laufende Nummer, Monat der ersten Zahlung, Satz und Stand. Deine Gutschriften zeigen nur Summen je Monat und Satz. Eine Zuordnung nach § 5 Abs. 2 bestätige ich Dir nur für den Shop, den Du selbst gemeldet hast.
- Daten eines Shops bekommst Du nur vom Inhaber selbst, zum Beispiel wenn er Dir seinen Bericht aus dem KI-Bild-Prüfer weiterleitet.
- Wie ich Deine Daten als Partner verarbeite, steht in der Datenschutzerklärung im Abschnitt „Partnerprogramm“.
- Für Deine eigenen Kontaktlisten, Newsletter und Kanäle bist Du selbst verantwortlich; eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit mir besteht nicht.
- Für die Zuordnung über den Partner-Link nutze ich aus dem Installationsereignis nur die Shop-Adresse und Deine Kennung, keine weiteren Daten des Shops oder seiner Kunden. Den Stand der Dir zugeordneten Shops (installiert, Testphase, zahlend, Free, pausiert, deinstalliert) entnehme ich den Ereignissen und Abrechnungen, die die Shopify Partner API für die App meldet. Stehen mir die Ereignisse nicht zur Verfügung, ermittle ich den Stand nur aus den Abrechnungen; dann kann Dein Konto Free und Testphase nicht unterscheiden und sagt Dir das.
§ 12 Deine Stellung, Haftung
- Du handelst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Du gibst keine Erklärungen für mich ab, schließt keine Verträge über die App, sagst keine Preise oder Bedingungen zu und leistest keinen Support im Namen der App. Den Vertrag über die App schließt allein der Händler mit mir über Shopify.
- Ich hafte unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch mich, meine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen hafte ich bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn ich eine wesentliche Vertragspflicht verletze, also eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst; dann ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Ich schulde Dir keine bestimmte Verfügbarkeit der App, keine bestimmte Zahl an Installationen und nicht ihren Weiterbetrieb. Stelle ich die App ein, endet die Provision mit der letzten Abrechnung, die Shopify für die App verbucht; das gilt auch für die lebenslange Provision nach § 6 Abs. 1. Die Partnerschaft endet dann mit dieser letzten Abrechnung wie nach einer Kündigung durch mich (§ 14 Abs. 1): Ich rechne ohne Mindestbetrag ab und zahle Dein Guthaben aus; ein Guthaben verfällt nicht.
- Verstößt Du schuldhaft gegen § 9, stellst Du mich von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesem Verstoß beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 13 Beenden durch Dich
- Du kannst die Partnerschaft jederzeit ohne Frist beenden, im Partner-Konto mit „Partnerschaft beenden“ oder per Mail an partners@easyaiactlabels.com.
- Mit dem Beenden wird Dein Code sofort ungültig, neue Zuordnungen entstehen nicht mehr, und die Provision endet für alle Deine Shops: Provision entsteht nur noch für Abrechnungen, die Shopify bis einschließlich zum Tag des Beendens verbucht. Diese rechne ich mit dem ersten vollständigen Monatslauf ab, der den Monat des Beendens abschließt, in der Regel am 3. des Folgemonats (Endabrechnung). Das Ergebnis schicke ich Dir per Mail.
- Verfall eines Guthabens unter 50 EUR. Beträgt Dein offenes Guthaben nach der Endabrechnung mindestens 50 EUR, stelle ich eine letzte Gutschrift aus und zahle sie nach § 8 aus; fehlen Deine Pflichtangaben, sobald Du sie nachträgst (§ 8 Abs. 3). Beträgt es weniger als 50 EUR, verfällt es: Ich stelle dafür keine Gutschrift aus und zahle es nicht aus. Gutschriften, die ich schon ausgestellt habe, zahle ich immer aus; steht eine solche Gutschrift noch zur Auszahlung offen, rechne ich auch ein kleineres offenes Guthaben mit einer letzten Gutschrift ab. Bevor Du im Konto beendest, zeigt Dir das Konto den Betrag, der voraussichtlich verfällt, und Du bestätigst ihn; hinzu kommen Provisionen aus Abrechnungen des laufenden Monats bis zum Tag des Beendens, die ich erst mit dem Monatslauf sehe. Beendest Du per Mail, nenne ich Dir den Betrag vorher, und das Beenden wirkt mit Deiner Bestätigung. Den Verfall vermeidest Du, wenn Du die Partnerschaft bestehen lässt, bis Dein Guthaben 50 EUR erreicht hat und ausgezahlt ist (Absatz 4).
- Willst Du nur eine Pause einlegen, musst Du nicht beenden: Solange die Partnerschaft besteht, bekommst Du die Provision für Deine zugeordneten Shops weiter, auch wenn Du nichts mehr empfiehlst.
- Auch nach dem Ende kannst Du Dich in Deinem Konto anmelden und Deine Gutschriften laden, solange ich sie aufbewahre.
- Nach dem Ende entfernst Du Code und Link aus Deinen Kanälen oder kennzeichnest sie als nicht mehr gültig und nutzt das Material aus dem Partner-Kit nicht weiter.
§ 14 Kündigung durch mich
- Ordentliche Kündigung. Ich kann die Partnerschaft mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende per Mail kündigen. Sie endet mit Ablauf des ersten Monatsendes, das mindestens 30 Tage nach der Kündigung liegt; bis dahin gilt Dein Code. Für Shops, die Dir bis zum Ende zugeordnet sind, bekommst Du die Provision für Abrechnungen, die Shopify in den 12 Monaten nach dem Ende verbucht, mit dem für den Shop festgestellten Satz weiter (Nachlauf). Nach dem Ende stelle ich in jedem Monat mit positivem offenem Guthaben eine Gutschrift aus, auch unter 50 EUR, und zahle sie nach § 8 aus, sobald Deine Pflichtangaben vorliegen; ein Guthaben verfällt dabei nicht. Beispiel: Kündigung am 10.05.2027, Ende mit Ablauf des 30.06.2027, Provision für Abrechnungen bis einschließlich 30.06.2028. Beendest Du die Partnerschaft nach meiner Kündigung, aber vor ihrem Ende selbst (§ 13), wird nur Dein Code sofort ungültig; Nachlauf und Abrechnung ohne Mindestbetrag bleiben wie in diesem Absatz, und nichts verfällt.
- Aus wichtigem Grund kann ich ohne Frist kündigen, insbesondere bei einem schweren oder trotz Hinweis wiederholten Verstoß gegen § 9, bei Manipulation der Zuordnung, bei Eigenwerbung oder bei falschen Angaben zu Deiner Unternehmereigenschaft, Deinem steuerlichen Status oder Deiner Community. Dein Code wird mit der Kündigung ungültig. Provisionen für Abrechnungen bis zur Kündigung rechne ich ab und zahle Dein Guthaben ohne Mindestbetrag aus, soweit beides nicht auf dem Verstoß beruht; danach entsteht keine Provision mehr.
- Konten ohne Nutzung. Hast Du Dich 24 Monate nicht in Deinem Konto angemeldet, ist Dir kein Shop zugeordnet und ist keine Provision entstanden, kann ich die Partnerschaft beenden und Dein Konto löschen; Dein Code wird damit ungültig. Ich kündige das 30 Tage vorher per Mail an. Meldest Du Dich bis dahin im Konto an, bleibt die Partnerschaft bestehen.
§ 15 Änderungen, Übertragung, Übergang
- Ich kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Änderungen kündige ich mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden per Mail an und nenne sie dort.
- Bis zum Wirksamwerden kannst Du per Mail an partners@easyaiactlabels.com unter Bezug auf die Änderung beenden. Das wirkt wie eine Kündigung durch mich nach § 14 Abs. 1: Für die Shops, die Dir bis dahin zugeordnet sind, bekommst Du die Provision nach den bisherigen Bedingungen noch für die Abrechnungen der 12 Monate nach dem Ende, und ich rechne ohne Mindestbetrag ab; ein Guthaben verfällt nicht. Beendest Du nicht, gelten die neuen Bedingungen ab dem angekündigten Tag. Auf beides weise ich in der Ankündigung hin.
- Eine Änderung der Staffel oder der Sätze gilt nur für Shops, deren Satz ich nach ihrem Wirksamwerden feststelle, eine Änderung der Dauer der Provision nur für Shops, die Dir nach ihrem Wirksamwerden zugeordnet werden (§ 6 Abs. 8).
- Übertrage ich die App auf ein anderes Unternehmen, kann ich diesen Vertrag mit übertragen. Ich sage Dir das mindestens 30 Tage vorher per Mail; Du kannst bis dahin wie nach Absatz 2 beenden.
- Übergang. Für Shops, die Dir nach einer früheren Fassung dieser Bedingungen (bis zum Stand 2026-10-01) zugeordnet wurden, gilt weiter die frühere Regel: 30 % der Provisionsbasis für die Abrechnungen in den 12 Monaten ab der ersten bezahlten Abrechnung des Shops. Diese Shops zählen in der Staffel nach § 6 Abs. 2 mit. Shops, die einen Code nach einer früheren Fassung eingelöst haben, behalten den damals eingelösten Vorteil. Bestand Dein Vertrag schon vor dieser Fassung, gilt sie für Dich nach Absatz 1 und 2. Hast Du Dich nach einer früheren Fassung beworben und war Dein Antrag noch nicht angenommen, ist noch kein Vertrag zustande gekommen; schalte ich Dein Konto frei, kommt der Vertrag nach diesen Bedingungen zustande, sobald Du sie im Konto bestätigst, und erst dann gelten Code und Link.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Bist Du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hast Du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, sind die Gerichte in Rostock ausschließlich zuständig.
- Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen in Textform, zum Beispiel per Mail an partners@easyaiactlabels.com oder an die Mail-Adresse Deines Partner-Kontos.
- Diese Bedingungen gibt es auf Deutsch und Englisch. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.