Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Art. 50 der EU-KI-Verordnung und gilt seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist für Shops. Kennzeichnen musst Du KI-Bilder, KI-Videos und KI-Stimmen, die echt wirken (Deepfakes), sichtbar und spätestens beim ersten Kontakt; ein KI-Chatbot muss sagen, dass er eine KI ist. KI-Texte trifft die Pflicht nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und niemand sie redaktionell verantwortet. Bilder, die vor dem 02.08.2026 erzeugt wurden, müssen nach den Kommissions-Leitlinien nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Das Bußgeld reicht bis 15 Mio. EUR oder 3 % des Jahresumsatzes, für KMU gilt der niedrigere Betrag; realistischer ist eine Abmahnung über das UWG.
Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, kurz KI-VO oder AI Act) und gilt seit dem 2. August 2026. Diese Übersicht beantwortet die häufigsten Fragen und verlinkt für jede Inhaltsart den ausführlichen Ratgeber.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Art. 50 KI-VO verlangt, dass Menschen erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben. Die Norm verteilt die Pflichten auf zwei Rollen: Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen in Verkehr oder in Betrieb (Art. 3 Nr. 3 KI-VO), etwa OpenAI, Google oder Adobe. Betreiber verwenden ein KI-System unter eigener Verantwortung beruflich (Art. 3 Nr. 4 KI-VO). Wer mit Midjourney, ChatGPT, Firefly oder dem Shopify-Bildeditor Inhalte für den eigenen Shop erstellt, ist Betreiber.
| Inhalt | Was gilt | Wer muss handeln | Ratgeber |
|---|---|---|---|
| KI-Bilder, die echt wirken | sichtbar offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind (Abs. 4 Unterabs. 1) | Du als Betreiber | KI-Bilder im Shop |
| KI-Videos, KI-Avatare, KI-Stimmen | dieselbe Pflicht wie bei Bildern (Abs. 4 Unterabs. 1) | Du als Betreiber | KI-Videos |
| KI-Texte | nur bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse ohne redaktionelle Verantwortung (Abs. 4 Unterabs. 2) | Du als Betreiber | Texte und Chatbots |
| KI-Chatbots, Voicebots | zu Beginn sagen, dass eine KI antwortet (Abs. 1) | Anbieter, praktisch auch Dein Shop | Texte und Chatbots |
| Maschinenlesbare Markierung (C2PA, unsichtbare Wasserzeichen) | Ausgaben in der Datei markieren (Abs. 2) | Anbieter des Generators | KI-Wasserzeichen |
Die Form regelt Abs. 5 für alle Fälle: klar und eindeutig, spätestens beim ersten Kontakt und so, wie es die geltenden Barrierefreiheitsregeln verlangen. Den Aufbau der Norm Absatz für Absatz erklärt der Ratgeber Art. 50 KI-Verordnung für Onlineshops.
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 2. August 2026, ohne Übergangsfrist für Shops. Der Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026) hat vor allem Hochrisiko-Fristen verschoben, Art. 50 Abs. 1 bis 6 aber nicht geändert.
| Datum | Was | Betrifft Deinen Shop? |
|---|---|---|
| 01.08.2024 | KI-VO in Kraft | nein |
| 02.08.2025 | Sanktionsregeln (Kapitel XII) anwendbar | mittelbar |
| 27.07.2026 | Digital-Omnibus in Kraft | nein |
| 02.08.2026 | Art. 50 anwendbar: Kennzeichnungspflicht gilt | ja |
| 02.12.2026 | Anbieter älterer Generatoren müssen maschinenlesbar markieren (Art. 111 Abs. 4); neue Verbote für KI-Systeme, die intime oder sexuelle Deepfakes realer Personen ohne deren Zustimmung erzeugen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. ba) oder Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (Buchst. bb), Geltung nach Art. 113 Abs. 3 Buchst. a in der Fassung des Omnibus | nein, an Deiner Pflicht ändert sich nichts |
| 02.12.2027 / 02.08.2028 | Hochrisiko-Regeln | in der Regel nein |
Was der 2. Dezember 2026 für die Herkunftsangaben in neuen Bildern bedeutet, steht im Ratgeber Was ändert sich am 2. Dezember 2026?
Gilt die Pflicht rückwirkend?
Der Normtext kennt keinen Bestandsschutz für einzelne Inhalte. Die Kommissions-Leitlinien vom 20.07.2026 entlasten aber: Bilder, Videos und Ton, die vor dem 02.08.2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden; wer solche Inhalte weiter zeigt, wird ermutigt, es trotzdem zu tun, ohne seinen ganzen Bestand prüfen zu müssen (Rn. 154). Für Texte zählt dagegen die Veröffentlichung: Ein älterer KI-Text, der ab dem 02.08.2026 veröffentlicht wird, braucht ein Label.
Die österreichische RTR wendet die Text-Regel auch auf Bilder an: Wer ein vor dem Stichtag erzeugtes Bild erst danach erstmals verwendet, soll es kennzeichnen. Beides ist Behördenauffassung, keine Norm. Im Streitfall musst Du belegen, wann ein Bild erzeugt wurde. Einzelheiten: KI-Kennzeichnungspflicht rückwirkend?
Wer muss kennzeichnen?
Die sichtbare Kennzeichnung schuldet der Betreiber, also der Shop, der die KI-Inhalte zeigt. Die Rolle lässt sich nicht an eine Agentur wegdelegieren, solange Du entscheidest, ob und wie KI eingesetzt wird (Leitlinien Rn. 12, 14). Für die KI-VO zählt der Sitz: Ein Shop mit Sitz in der EU ist erfasst, egal wohin er liefert (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b). Ein Shop außerhalb der EU, etwa in der Schweiz, ist erfasst, wenn er seine KI-Inhalte in der EU verwendet, zum Beispiel weil er dorthin verkauft oder wirbt (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Rn. 13).
Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Die Unternehmensgröße zählt erst bei der Sanktion. Einzelheiten für Shops außerhalb der EU: Gilt die KI-Verordnung für meinen Shop außerhalb der EU?
Was musst Du kennzeichnen?
KI-Bilder
Kennzeichnen musst Du KI-Bilder, die echt wirken, obwohl sie es nicht sind: Die KI-VO spricht von Deepfakes und meint damit Inhalte, die Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise echt erscheinen würden (Art. 3 Nr. 60). Produkte zählen ausdrücklich als Gegenstände (Leitlinien Rn. 113). Typisch sind vollständig KI-generierte Produktfotos, KI-Models und fotorealistische Lifestyle-Szenen.
Kein Label brauchen in der Regel Standardbearbeitung wie Freistellen, Farbkorrektur, Hochskalieren oder ein Hintergrundtausch aus Gestaltungsgründen an einem echten Foto (Rn. 92, 116) sowie erkennbar stilisierte Illustrationen. Die Grenzfälle sortiert der Ratgeber Welche Bilder im Shop brauchen ein KI-Label?
KI-Videos und KI-Stimmen
Für Videos und Ton gilt dieselbe Norm. Realistische KI-Avatare, KI-Models, geklonte Stimmen und fotorealistisch erzeugte Szenen sind nach den Leitlinien regelmäßig Deepfakes (Rn. 113, 114). Das Label gehört an den Anfang und sollte, wo möglich, wiederholt werden, wenn Zuschauer vorhersehbar mittendrin einsteigen (Rn. 143). Mehr im Ratgeber KI-Videos kennzeichnen.
KI-Texte
Texte trifft die Pflicht nur, wenn sie veröffentlicht werden, „um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“ (Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2). Werbe- und Produkttexte nennen die Leitlinien als Beispiel außerhalb der Pflicht, mit einem Vorbehalt für Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit. Die Pflicht entfällt außerdem, wenn ein Mensch den Text inhaltlich prüft und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.
Chatbots
Ein KI-Chatbot oder Voicebot muss spätestens zu Beginn des Gesprächs sagen, dass eine KI antwortet (Art. 50 Abs. 1 und 5). Die Pflicht richtet sich an den Anbieter des Systems; setzt Du ein zugekauftes Chat-Widget ein, sorgst Du dafür, dass der Hinweis im Shop sichtbar bleibt. Einzelheiten zu beidem: KI-Kennzeichnungspflicht für Texte und Chatbots.
Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Art. 50 Abs. 5 verlangt eine Information, die klar und eindeutig ist und spätestens beim ersten Kontakt erscheint. Die Leitlinien konkretisieren: wahrnehmbar, leicht verständlich, von der Umgebung abgegrenzt und für jeden Inhalt gegenüber jedem Betrachter (Rn. 142, 143). Hinweise in Menüs, Fußzeilen oder Nutzungsbedingungen genügen nicht.
Für Bilder heißt das: ein sichtbares Label direkt am Bild, ohne Klick oder Mausbewegung. Einen Text für Screenreader verlangt nicht Art. 50 selbst, sondern das geltende Barrierefreiheitsrecht, für die meisten Onlineshops in Deutschland und Österreich also BFSG oder BaFG (Leitlinien Rn. 144); er kostet nichts und gehört deshalb dazu. Die EU-Kommission stellt dafür frei nutzbare Icons bereit, „AI GENERATED“ für vollständig erzeugte und „AI MODIFIED“ für veränderte Inhalte; der Verhaltenskodex vom 10.06.2026 nennt als Platz etwa die obere rechte Ecke. Die Icons sind freiwillig, die Pflicht nicht. Wie das konkret aussieht, zeigt der Ratgeber KI-Kennzeichnung: Beispiele; ein Label für einzelne Bilder setzt der kostenlose KI-Label-Generator.
Ein Marker in der Datei, etwa C2PA-Metadaten, reicht für Deine Pflicht nicht: Betreiber können sich nach den Leitlinien nicht auf die maschinenlesbare Markierung des Anbieters berufen (Rn. 117).
Welche Strafe droht?
Verstöße gegen Art. 50 können nach Art. 99 Abs. 4 Buchst. g KI-VO mit Geldbußen bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU einschließlich Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag (Art. 99 Abs. 6). Ein Shop mit 2 Mio. EUR Umsatz liegt damit bei höchstens 60.000 EUR.
- Deutschland: Zuständig ist die Bundesnetzagentur als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle (§§ 2, 8 KI-MIG); sie kann Bußgelder nach Art. 99 verhängen (§ 17 KI-MIG).
- Österreich: Stand 01.10.2026 ist keine Marktüberwachungsbehörde benannt und keine nationale Sanktionsvorschrift erlassen.
- Schweiz: Die KI-VO gilt dort nur über Art. 2 Abs. 1 Buchst. c; ein eigenes Kennzeichnungsgesetz gibt es nicht.
Das realistischere Risiko ist eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände über das Lauterkeitsrecht. Die Wettbewerbszentrale hält Verstöße gegen die KI-VO für UWG-relevant und betreibt seit dem 28.07.2026 eine KI-Beschwerdestelle. Stand 30.09.2026 ist kein Fall zu KI-Bildern im Onlinehandel öffentlich bekannt. Unabhängig von jedem Label gilt: Ein KI-Bild, das das Produkt anders zeigt als geliefert, ist irreführend nach § 5 UWG. Mehr dazu in Wer kontrolliert die KI-Kennzeichnungspflicht im Shop? und Abmahnung wegen KI-Bild ohne Kennzeichnung.
Was gilt in Österreich und der Schweiz?
In Österreich gilt die KI-VO unmittelbar, materiell wie in Deutschland; offen ist dort nur der behördliche Vollzug (Österreich im Einzelnen). In der Schweiz kennt das eigene Recht nach der Rechtlichen Basisanalyse des Bundesamts für Justiz (Stand 31.08.2024), auf die der Bundesrat am 12.02.2025 seinen Regulierungsentscheid stützte, grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht; sobald ein Schweizer Shop an Kunden in der EU verkauft oder dort wirbt, greift aber die KI-VO (Ratgeber Schweiz).
So setzt Du die Pflicht im Shop um
- Inhalte erfassen: Welche Bilder, Videos, Texte und Chatbots im Shop stammen ganz oder teilweise von einer KI?
- Einordnen: Wirkt der Inhalt echt? Ist es mehr als Standardbearbeitung? Im Zweifel kennzeichnen.
- UWG-Gegenprobe: Zeigt das Bild das Produkt so, wie es geliefert wird? Wenn nicht, hilft kein Label, das Bild gehört ersetzt.
- Kennzeichnen: sichtbares Label am Bild plus Text für Screenreader, Hinweis zu Beginn von Videos und Chats; für Anzeigen, Marktplätze und Social Media ein eingebranntes Label oder den Weg der Plattform (Einblenden oder einbrennen?).
- Dokumentieren: welcher Inhalt, welches Werkzeug, welche Kennzeichnung, ab wann.
Einen ersten Stand liefert der kostenlose AI-Act-Check in sieben Fragen. Ob Deine Bilder einen Herkunftsnachweis tragen, zeigt der KI-Bild-Prüfer, ohne dass die Dateien Dein Gerät verlassen.
Die Kennzeichnung bleibt Deine Entscheidung und Deine Verantwortung als Betreiber; kein Werkzeug und kein Kodex-Beitritt nimmt sie Dir ab.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 2. August 2026. Art. 50 KI-VO ist seit diesem Tag anwendbar (Art. 113 KI-VO); der Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat daran nichts verschoben. Die einzige Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft Anbieter von KI-Generatoren und nur die maschinenlesbare Markierung (Art. 111 Abs. 4), nicht Deinen Shop.
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht rückwirkend?
Für Bilder, Videos und Ton nach den Kommissions-Leitlinien nicht: Deepfakes, die vor dem 02.08.2026 erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden (Rn. 154). Für Texte zählt die Veröffentlichung: Wird ein älterer KI-Text ab dem 02.08.2026 veröffentlicht, braucht er ein Label. Die österreichische RTR sieht auch bei Bildern eine Pflicht, wenn sie erst ab dem Stichtag erstmals verwendet werden. Beides ist Behördenauffassung, keine Norm.
Welche Strafe droht ohne KI-Kennzeichnung?
Art. 99 Abs. 4 KI-VO erlaubt Bußgelder bis 15 Mio. EUR oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag (Abs. 6). In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zuständig. Wahrscheinlicher ist eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbände über das UWG. Stand 30.09.2026 ist kein Fall zu KI-Bildern im Onlinehandel öffentlich bekannt.
Muss ich mit ChatGPT geschriebene Produkttexte kennzeichnen?
In der Regel nicht. Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 erfasst nur Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Die Kommissions-Leitlinien nennen Werbe- und Produkttexte als Beispiel außerhalb der Pflicht, ausgenommen Aussagen etwa zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit. Prüft ein Mensch solche Texte inhaltlich und trägt die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Pflicht ebenfalls.
Gilt die Pflicht auch für KI-Bilder auf Instagram, TikTok oder in Anzeigen?
Ja, Art. 50 Abs. 4 hängt an Dir als Betreiber, nicht am Kanal. Nutzt Du das Label-Werkzeug einer sehr großen Plattform, darfst Du Dich innerhalb dieser Plattform darauf stützen, die Verantwortung bleibt aber bei Dir (Leitlinien Rn. 126). Das Overlay aus dem Shop reist nicht mit; für Anzeigen und Posts brauchst Du den Kennzeichnungsweg der Plattform oder ein eingebranntes Label.
Gibt es eine Ausnahme für Kleinunternehmer?
Nein. Art. 50 kennt keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Die Größe zählt erst bei der Sanktion: Für KMU gilt der niedrigere Bußgeldbetrag (Art. 99 Abs. 6), und die Mitgliedstaaten berücksichtigen ihre Interessen (Art. 99 Abs. 1).
Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?
Nein. Die Kommissions-Leitlinien nennen Hinweise in Menüebenen oder Nutzungsbedingungen ausdrücklich als nicht ausreichend (Rn. 142). Die Information gilt für jedes Bild und gegenüber jedem Betrachter (Rn. 143), sie gehört also sichtbar an den Inhalt.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), CELEX 32024R1689, Art. 2, 3 Nr. 60, 50, 99, 113. publications.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), CELEX 32026R1744, Art. 1 Nr. 7, 20, 38, 39 lit. b, 40. publications.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, Guidelines on the implementation of the transparency obligations under Article 50, Anhang zu C(2026) 5054 final vom 20.07.2026. ec.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Code of Practice on Transparency of AI-generated Content vom 10.06.2026. ec.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content (Seitenstand 24.09.2026). digital-strategy.ec.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223, §§ 2, 8, 17. gesetze-im-internet.de (Abruf 1. Oktober 2026)
- RTR, KI-Servicestelle, FAQ zum AI Act. rtr.at (Abruf 1. Oktober 2026)
- Wettbewerbszentrale, KI-Beschwerdestelle (seit 28.07.2026). wettbewerbszentrale.de (Abruf 1. Oktober 2026)