Ein korrektes KI-Label sitzt sichtbar am Bild, ohne Klick, etwa oben rechts, und sagt eindeutig, dass das Bild mit KI erzeugt („AI GENERATED“, „KI-generiert“) oder verändert („AI MODIFIED“, „KI-bearbeitet“) wurde; dazu kommt ein Text für Screenreader. Bilder, die den Shop verlassen, brauchen ein eingebranntes Label oder den Kennzeichnungsweg der Plattform. Nicht ausreichend sind „Symbolbild“, ein Hinweis in Fußzeile oder AGB, ein Tooltip oder nur Metadaten in der Datei. Die Beispiele zeigen echte KI-Bilder mit den amtlichen EU-Icons.
So sieht eine KI-Kennzeichnung aus, die trägt. Alle Beispielbilder auf dieser Seite sind mit KI erzeugt oder verändert worden (Prüfstand von Easy AI Act Image Labels, 01.09.2026, mit ChatGPT, Canva, Adobe Firefly und Shopify Tinker) und tragen deshalb selbst ein Label. Die Icons sind die amtlichen EU-Icons, frei nutzbar ohne Namensnennung. Welche Bilder überhaupt ein Label brauchen, klärt der Ratgeber Welche Bilder im Shop brauchen ein KI-Label?, die Pflicht im Ganzen die Übersicht KI-Kennzeichnungspflicht 2026.
Beispiel 1: KI-Produktbild mit Label oben rechts

Das Bild entstand ohne Ausgangsfoto aus einem Prompt, deshalb passt AI GENERATED. Das Label sitzt oben rechts, wo keine anderen Elemente liegen; diese Stelle nennt der Verhaltenskodex als Beispiel (Sub-measure 1.2.2 lit. a). Es ist ohne Klick sichtbar und als Overlay im Shop gleichwertig zu einem eingebetteten Icon (Sub-measure 1.2.1 lit. c). Für Screenreader steht die Aussage im Alt-Text des Labels.
Beispiel 2: KI-Szene mit Produkt

Lifestyle- und Anwendungsszenen wirken wie ein Foto und sind deshalb regelmäßig kennzeichnungspflichtig. Auch hier: AI GENERATED, weil es kein Ausgangsfoto gab. Gehört das Bild zu einer Galerie mit echten Fotos, bekommt nur dieses Bild das Label.
Beispiel 3: Echtes Produktfoto vor KI-Hintergrund

Hier gab es ein echtes Foto, die KI hat nur die Umgebung verändert. Die Kommissions-Leitlinien sehen den Austausch eines Hintergrunds aus klar ästhetischen Gründen als geringfügig an (Rn. 116); ein Label ist dann in der Regel nicht nötig, solange das Produkt selbst unverändert und nicht irreführend gezeigt wird. Wer trotzdem kennzeichnet, etwa weil die Szene echt wirken soll, nimmt AI MODIFIED, nie AI GENERATED. Verändert die KI das Produkt selbst, ist AI MODIFIED das Mindeste. Mehr dazu: KI-Hintergrund, Freisteller, Retusche.
Beispiel 4: Label eingebrannt für Anzeigen und Social Media

Das Overlay aus dem Shop reist nicht mit, wenn ein Bild in eine Anzeige, einen Feed, auf einen Marktplatz oder in einen Social-Media-Post geht. Dafür brauchst Du eine Kopie, in der das Label fest in den Pixeln steckt, oder den Kennzeichnungsweg der Plattform. Das Original bleibt ohne Label, damit Du je Kanal passend ableiten kannst. Manche Marktplätze verbieten Text im Bild; welcher Weg wo gilt, steht in KI-Label einblenden oder einbrennen? Eine solche Kopie erstellt der kostenlose KI-Label-Generator im Browser.
Beispiel 5: Bildunterschrift direkt am Bild

KI-generiertes Bild
Eine Bildunterschrift trägt die Pflicht ebenso, wenn sie dem Bild eindeutig zugeordnet und ohne Aufklappen sichtbar ist. Sie passt etwa in Blogartikeln oder Lookbooks. In Produktgalerien mit Wischgesten ist ein Label im Bild meist sicherer, weil Unterschriften dort oft nicht zum gerade gezeigten Bild passen.
Welche Formulierung ist richtig?
Die Kommission gibt keinen Pflichttext vor. Diese Formulierungen tragen, sortiert nach Einsatz:
| Formulierung | Wann | Bewertung |
|---|---|---|
| „AI GENERATED“ (EU-Icon) | vollständig mit KI erzeugt, kein Ausgangsfoto | amtliches Icon, EU-weit gleich |
| „AI MODIFIED“ (EU-Icon) | echtes Foto, mit KI wesentlich verändert | amtliches Icon, EU-weit gleich |
| „KI-generiert“, „Mit KI erstellt“ | Bildunterschrift, Alt-Text, deutschsprachige Zielgruppe | kurz und eindeutig |
| „KI-bearbeitet“ | Bildunterschrift oder Alt-Text bei verändertem Foto | eindeutig |
| „AI“ allein (Basis-Icon) | nur mit Text unmittelbar daneben | allein mehrdeutig |
| „Symbolbild“ | nie als KI-Kennzeichnung | sagt nichts über KI |
| „Digital erstellt“, „Digitale Darstellung“ | nie als KI-Kennzeichnung | zu unbestimmt |
Die EU-Icons gibt es nur mit englischer Aufschrift. Der Verhaltenskodex setzt das Kürzel „AI“ bewusst als EU-weit wiedererkennbares Zeichen (Measure 1.1 lit. a); die Wettbewerbszentrale empfiehlt für technikferne Zielgruppen deutsche Begriffe. Ein englisches Icon am Bild mit deutschem Alt-Text verbindet beides. Mehr in In welcher Sprache muss das KI-Label stehen?
Beispiele für Alt-Text und Screenreader
Ein Label im Bild sehen Screenreader nicht. Ergänze deshalb eine Textalternative, entweder im Alt-Text des Bildes oder als aria-label am Overlay:
<img src="seife.jpg" alt="KI-generiertes Bild: Seifenstück Sanddorn vor hellem Hintergrund">
<span role="img" aria-label="KI-generiert">…</span>
Art. 50 Abs. 5 verweist dafür auf die geltenden Barrierefreiheitsregeln; für die meisten Onlineshops in Deutschland und Österreich gelten solche Regeln. Einzelheiten: Ist Dein KI-Label barrierefrei?
Beispiele für Videos, Chatbots und Texte
- KI-Video: Icon „AI GENERATED“ oben rechts ab der ersten Sekunde, bei längeren Videos in Abständen wiederholt und nach Unterbrechungen erneut (Kodex Sub-measure 1.2.2 lit. b). Mehr in KI-Videos kennzeichnen.
- Chatbot: erste Nachricht „Hallo, ich bin ein KI-Assistent und beantworte Fragen zu Bestellungen und Produkten.“ und dauerhaft ein Hinweis „KI-Assistent“ am Eingabefeld (Leitlinien Rn. 37). Ein Name wie „Lisa“ ohne Hinweis reicht nicht.
- Text, falls nötig: am Anfang ein Satz wie „Dieser Text wurde mit KI erstellt.“ Für Produkttexte ist das in der Regel nicht nötig, siehe KI-Kennzeichnungspflicht für Texte und Chatbots.
So nicht: Beispiele, die nicht reichen
| Beispiel | Warum es nicht reicht |
|---|---|
| Bildunterschrift „Symbolbild“ | sagt, dass das Bild nicht das konkrete Produkt zeigt, nicht, dass es von einer KI stammt |
| „Wir nutzen KI“ in Fußzeile, AGB oder auf einer Extraseite | leicht zu übersehen, nicht am Inhalt (Leitlinien Rn. 142) |
| Label erst beim Überfahren mit der Maus oder im Zoom | verlangt eine Handlung, auf dem Handy oft gar nicht sichtbar |
| Label verdeckt von „Sale“- oder „Neu“-Badges | nicht klar erkennbar; der Kodex verlangt eine Stelle ohne überlagernde Elemente |
| Winziges oder kontrastarmes Label | nicht wahrnehmbar, damit nicht klar (Rn. 142) |
| Nur C2PA-Metadaten in der Datei | für Betrachter unsichtbar (Rn. 117) |
| Ein Label für den ganzen Shop statt je Bild | die Pflicht gilt für jeden Inhalt (Rn. 143) |
Eigenes Label erstellen
Für einzelne Bilder setzt der kostenlose KI-Label-Generator das amtliche Icon in der passenden Ecke und Größe und gibt Dir eine Kopie mit eingebranntem Label; die Datei verlässt dabei Dein Gerät nicht. Für den ganzen Katalog liest die App Easy AI Act Image Labels die Herkunftsangaben in Deinen Shopify-Originalen, schlägt für Treffer AI GENERATED oder AI MODIFIED vor, lässt die Entscheidung bei Dir und blendet das Label als Overlay ein. Bilder ohne Herkunftsangabe musst Du selbst kennen und ergänzen.
Die Kennzeichnung bleibt Deine Entscheidung und Deine Verantwortung als Betreiber.
Häufige Fragen
Wo muss das KI-Label am Bild sitzen?
Das Gesetz schreibt keinen Ort vor, nur dass die Information klar und eindeutig spätestens beim ersten Kontakt erscheint (Art. 50 Abs. 5 KI-VO). Der Verhaltenskodex nennt eine Stelle ohne überlagernde Elemente, etwa oben rechts im Bild (Sub-measure 1.2.2 lit. a). Wichtig ist, dass das Label ohne Klick, Mausbewegung oder Zoom sichtbar ist und nicht von anderen Badges verdeckt wird.
AI GENERATED oder AI MODIFIED: welches Label nehme ich?
Entscheidend ist, ob es ein Ausgangsfoto gab. Entsteht das Bild vollständig aus einem Prompt, passt AI GENERATED. Hat die KI ein echtes Foto wesentlich verändert, passt AI MODIFIED. Bist Du unsicher, nimm AI GENERATED, die stärkere Aussage ist nie der Fehler. Reine Standardbearbeitung wie Freistellen oder Farbkorrektur braucht in der Regel gar kein Label.
Muss das KI-Label auf Deutsch sein?
Nein. Die KI-VO schreibt keine Sprache vor, und die amtlichen EU-Icons gibt es nur auf Englisch; der Verhaltenskodex setzt das Kürzel „AI“ als EU-weit wiedererkennbares Zeichen. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt für technikferne Zielgruppen deutsche Begriffe. Ein englisches Icon am Bild und ein deutscher Alt-Text wie „KI-generiertes Bild“ verbinden beides.
Reicht ein kleines „KI“ in der Ecke?
Nur, wenn es gut wahrnehmbar ist und unmittelbar daneben ein Text die Aussage trägt. Ein Kürzel allein ist mehrdeutig; nach Anhang 1 des Verhaltenskodex schnitten Varianten mit klarem Textzusatz (etwa „modified“) in Tests deutlich besser ab. Steht das Bild allein, gehört das Wort mit ins Label.
Muss jedes Bild in der Galerie ein eigenes Label haben?
Ja, wenn es ein KI-Bild ist, das echt wirkt. Die Information gilt für jeden Inhalt gegenüber jedem Betrachter (Leitlinien Rn. 143). Eine Bildunterschrift für die ganze Galerie reicht nur, wenn sie eindeutig sagt, welche Bilder gemeint sind; echte Fotos in derselben Galerie bekommen kein Label.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), CELEX 32024R1689, Art. 50 Abs. 4 und 5. publications.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, Guidelines on the implementation of the transparency obligations under Article 50, Anhang zu C(2026) 5054 final vom 20.07.2026, Rn. 116, 117, 142, 143. ec.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Code of Practice on Transparency of AI-generated Content vom 10.06.2026, Measure 1.1, Sub-measures 1.2.1 und 1.2.2, Anhang 1. ec.europa.eu (Abruf 4. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content (Seitenstand 24.09.2026). digital-strategy.ec.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Wettbewerbszentrale, Leitfaden zu KI-Inhalten in der Werbung, Fassung 2.0, Stand 29.07.2026. wettbewerbszentrale.de (Abruf 1. Oktober 2026)