Ein klassisches 3D-Rendering ohne KI-Funktionen fällt nach hier vertretener Lesart nicht unter die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung, weil diese ein KI-System voraussetzt, und ein echtes Möbelfoto in einer KI-Raumszene braucht in der Regel kein Label, solange die Szene nichts Falsches über das Möbel nahelegt. Wird dagegen ein echtes Raumfoto per KI eingerichtet (Virtual Staging), zeichnet die KI das Möbel neu oder erzeugt sie Stoff- und Farbvarianten, passt meist AI MODIFIED; für die per KI möblierte leere Wohnung nennt die EU-Kommission genau dieses Label ausdrücklich. Stimmen Größe, Material, Farbe oder Lieferumfang im Bild nicht mit der Ware überein, hilft auch kein Label: Dann muss das Bild geändert werden.
Im Möbel- und Wohnshop steht das Produkt oft im Raum: das Sofa im Wohnzimmer, die Leuchte über dem Esstisch. Solche Bilder entstehen als Foto, als 3D-Rendering oder mit KI, etwa als KI-Raumszene, per Virtual Staging oder als KI-Variante von Bezügen und Farben. Ob so ein Bild ein KI-Label braucht, entscheidet Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) nach zwei Fragen: War ein KI-System beteiligt, und ist das Ergebnis ein Deepfake? Dieser Ratgeber ordnet typische Wohnbilder nach den Leitlinien der EU-Kommission vom 20.07.2026 (C(2026) 5054 final) ein und markiert eigene Lesarten. Freisteller, Retusche und KI-Hintergründe allgemein behandelt der Ratgeber KI-Hintergrund, Freisteller, Retusche. Nachlesen kannst Du, was die KI-Kennzeichnungspflicht insgesamt verlangt.
Ist ein 3D-Rendering ein KI-Bild?
Nicht automatisch. Art. 50 Abs. 4 KI-VO verpflichtet Betreiber eines KI-Systems, und die Leitlinien nennen das KI-System als erste Voraussetzung (Rn. 112). Ein KI-System ist nach Art. 3 Nr. 1 ein maschinengestütztes System, das „aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden“. Systeme, die auf ausschließlich von Menschen definierten Regeln für das automatische Ausführen von Operationen beruhen, soll der Begriff nicht erfassen (Erwägungsgrund 12). Der Digital-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) hat Art. 3 Nr. 1 nicht geändert.
Nach hier vertretener Lesart ist ein klassisches 3D-Rendering, bei dem Menschen Modell, Material, Licht und Kamera festlegen und ein Programm das Bild nach festen Regeln berechnet, kein Output eines KI-Systems; Art. 50 greift nicht. Eine amtliche Aussage speziell zu 3D-Renderings gibt es nicht (Stand 01.10.2026). Anders, sobald KI im Ablauf steckt:
- KI-Entrauscher oder KI-Hochskalieren: Rauschentfernung und Hochskalieren nennt Rn. 116 als regelmäßig unbedeutend. Regelmäßig kein Label.
- KI-erzeugte Materialien, Bezüge oder Produktdetails: Die KI bestimmt, wie das Produkt aussieht. Zweifelsfall, im Zweifel AI MODIFIED; auch ein gebautes Rendering ist vorhandener, von Menschen geschaffener Inhalt (eigene Lesart).
- KI-erzeugter Raum oder ganz von der KI erzeugtes Rendering: wie eine KI-Raumszene oder ein KI-Bild einordnen; KI-Systeme, die 3D-Bilder erzeugen, zählen die Leitlinien ausdrücklich zu Art. 50 Abs. 2 (Rn. 61).
Frag bei zugelieferten Renderings deshalb nach, wie sie entstanden sind. Auch ein Rendering ganz ohne KI darf die Ware nicht anders zeigen, als Du sie lieferst.
Was sagt die EU-Kommission zur per KI möblierten Wohnung?
Auf ihrer Seite zu den EU-Icons nennt die Kommission als Anwendungsfall für AI MODIFIED „Authentic photographs of an empty apartment is furnished using AI“, also echte Fotos einer leeren Wohnung, die per KI möbliert wurden (Seitenstand 24.09.2026, Abruf 01.10.2026). AI MODIFIED steht dort für vorhandene, von Menschen geschaffene Inhalte, die mit KI teilweise so verändert wurden, dass ein Deepfake entsteht. Virtual Staging ist damit nach der Kommission ein Fall für das Label.
Das passt zu den Kriterien der Leitlinien (Rn. 113): Orte sind realistische Örtlichkeiten, Gegenstände ausdrücklich auch Konsumgüter, und zur Echtheit gehören das tatsächliche Aussehen und die Verwendung von Gegenständen. Beurteilt wird objektiv, ohne Täuschungsabsicht (Rn. 114). Für Deinen Shop heißt das (eigene Lesart): Richtest Du ein echtes Raumfoto per KI ein, etwa den Showroom oder eine Musterwohnung, passt AI MODIFIED, gleich ob die KI Deine Produkte oder beliebige Möbel hineinstellt.
Welche Möbelbilder brauchen ein Label?
| Bild im Möbel- und Wohnshop | Label? | Grundlage |
|---|---|---|
| Klassisches 3D-Rendering ohne KI-Funktionen | Nein, Art. 50 greift nicht | Art. 3 Nr. 1, Rn. 112 (eigene Lesart) |
| Foto oder Rendering, nur per KI entrauscht oder hochskaliert | Regelmäßig nein | Rn. 116 |
| Echtes Möbelfoto vor gestaltetem KI-Hintergrund (Farbfläche, Studio) | Regelmäßig nein | Rn. 116 |
| Echtes Möbelfoto unverändert in einer realistischen KI-Raumszene, Größe und Material stimmen | Regelmäßig nein | Negativbeispiel: echtes Produkt vor KI-Umgebung, solange die Anzeige nicht über das Produkt täuscht |
| KI-Raumszene, die Größe, Material oder Verwendung falsch nahelegt | Ja, AI MODIFIED, und das Bild ändern | Positivbeispiel: KI-Produktbild, das über Aussehen, Eigenschaften oder Verwendung täuschen kann |
| Werkzeug zeichnet das Möbel neu (Licht, Perspektive, Maserung, Nähte, Griffe) | Im Zweifel ja, AI MODIFIED | Die KI bestimmt, wie das Produkt aussieht (eigene Lesart) |
| Virtual Staging: echtes Raumfoto per KI möbliert | Ja, AI MODIFIED | Beispiel der Kommission |
| Fotorealistische Raumszene ganz aus dem Prompt | Regelmäßig ja, AI GENERATED | Rn. 113: realistische Orte und Gegenstände |
| KI-Variante von Bezug, Holzton oder Lackfarbe | Zweifelsfall, im Zweifel AI MODIFIED; weicht sie ab, ja | Rn. 116 nennt Farbkorrektur, nicht neue Varianten |
| KI legt Deko ins Möbel (Kissen, Bettwäsche, Geschirr in der Vitrine), die nicht mitgeliefert wird | Ein Label hilft nicht; der Lieferumfang muss klar sein | Zubehör als wesentliches Merkmal (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG) |
| KI-Person oder KI-Hand in der Szene | Ja | Rn. 113; mehr im Ratgeber KI-Bilder im Modeshop |
| Erkennbar gezeichnete Skizze oder Illustration | Nein | Rn. 113: unrealistische Darstellungen |
Eine Gegenprobe für den Wohnbereich (eigene Lesart): Was ist echt, das Möbel oder der Raum? Ist das Möbel echt und unverändert und die KI baut nur die Umgebung, greift regelmäßig das Negativbeispiel der Leitlinien. Ist der Raum echt und die KI stellt Möbel hinein, ist das der Fall der Kommission. Fotorealistische Zweifelsfälle kennzeichnest Du, wie es auch die Wettbewerbszentrale empfiehlt (Leitfaden Version 2.0, Stand 29.07.2026).
Wo kippt eine Raumszene?
Das Negativbeispiel steht unter einer Bedingung: Die Anzeige darf nicht über Darstellung, Eigenschaften und Verwendung des Produkts täuschen. Bei Möbeln gibt es dafür typische Stellen (eigene Lesart):
- Größe und Maße: Wer den Raum baut, bestimmt, wie groß das Möbel wirkt. Ein Bett in einer Nische, in die es mit den angegebenen Maßen nicht passt, täuscht.
- Material: Überarbeitet eine KI die Oberfläche, kann Furnier wie Massivholz wirken oder Kunstleder wie Leder.
- Farbe: Licht und Stimmung der Szene verschieben den Ton von Bezug, Holz oder Lack. Rn. 116 deckt Farbkorrektur ab, nicht einen Ton, den die Ware nicht hat.
- Lieferumfang: Kissen, Plaids oder Leuchtmittel, die die KI ergänzt, sehen aus wie Teil des Angebots.
- Verwendung: Ein Gartenmöbel im Regen legt eine Eignung nahe, die das Produkt dann auch haben muss.
Trifft einer dieser Punkte zu, ist das Bild nach dem Positivbeispiel der Leitlinien ein Deepfake, und vor allem ist es eine irreführende Darstellung, die kein Label behebt.
AI MODIFIED oder AI GENERATED?
AI MODIFIED ist im Möbelshop der Regelfall, sobald ein echtes Produktfoto, ein gebautes Rendering oder ein echtes Raumfoto im Bild steckt. AI GENERATED gehört an Bilder, in denen nichts Echtes mehr steckt; bei unklarer Herkunft nimm AI GENERATED, die stärkere Offenlegung. Mehr im Ratgeber Die EU-Icons für KI-Bilder.
Wann hilft auch ein Label nicht?
Ein KI-Label sagt nur, dass eine KI beteiligt war. Art. 50 Abs. 6 KI-VO lässt andere Transparenzpflichten unberührt, und die Offenlegung erlaubt keine irreführende Werbung (Rn. 129). Das Lauterkeitsrecht fragt, was ein Bild über die Ware sagt, nicht wie es entstanden ist; es gilt deshalb auch für Renderings ohne KI (eigene Lesart).
Deutschland: § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG nennt als wesentliche Merkmale der Ware unter anderem Art, Ausführung, Zubehör, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge und Beschaffenheit; bildliche Darstellungen gelten als Angaben (§ 5 Abs. 4 UWG). Maße, Material und Farbe gehören nach hier vertretener Lesart zu Ausführung und Beschaffenheit, Deko im Bild zum Zubehör.
Österreich: § 2 Abs. 1 öUWG erfasst Geschäftspraktiken, die über die Art oder die wesentlichen Merkmale des Produkts täuschen können. Die KI-Verordnung gilt in Österreich unmittelbar; die KI-Servicestelle der RTR nennt Farbkorrektur, Rauschunterdrückung und Hintergrunderweiterungen in Produktanzeigen als Beispiele, die keine Deepfakes sind. Mehr im Ratgeber KI-Bilder kennzeichnen in Österreich.
Schweiz: Nach Art. 3 Abs. 1 lit. b des Schweizer UWG handelt unlauter, wer über seine Waren unrichtige oder irreführende Angaben macht. Die KI-Verordnung erfasst einen Schweizer Shop nur, wenn das Bild in der EU verwendet wird (Art. 2 Abs. 1 lit. c KI-VO). Mehr im Ratgeber KI-Bilder kennzeichnen als Schweizer Shop.
Was steht in der Datei?
Ein Herkunftsmarker (C2PA oder IPTC) ist ein Nachweis der KI-Herkunft, ein fehlender Marker ist keine Aussage. Werkzeuge für Virtual Staging, KI-Raumszenen oder 3D-Rendering hat der Generator-Prüfstand nicht gemessen; was sie in die Datei schreiben, ist offen. Ob Deine Originale einen Marker tragen, zeigt der kostenlose KI-Bild-Prüfer; meldet der Marker eine KI-Bearbeitung, schlägt er AI MODIFIED vor. Prüf die Datei aus dem Werkzeug, nicht die Shop-Kopie: An den Kopien, die Shopify an Besucher ausliefert, trugen am 30.09.2026 nur noch 6 von 38 markierten Bildern den Marker.
So gehst Du vor
- Bildquellen trennen: Foto, klassisches Rendering, Rendering mit KI-Funktionen, KI-Raumszene, Virtual Staging, KI-Variante. Frag bei Hersteller- und Agenturbildern nach, wo KI im Spiel war. Für unverändert übernommene KI-Bilder des Herstellers bist Du nach der Lesart im Ratgeber KI-Stockbilder im Onlineshop in der Regel nicht Betreiber, für eine irreführende Darstellung aber verantwortlich.
- Gegenprobe mit dem Datenblatt: Maße, Material, Farbe, Lieferumfang, Verwendung. Weicht das Bild ab, änderst Du das Bild.
- Einordnen nach der Tabelle.
- Label am Bild, sichtbar ohne Klick an jedem Bildort (Art. 50 Abs. 5, Rn. 143), mit Textalternative. Eine App wie Easy AI Act Image Labels liest Marker am Original und schlägt Labels vor; Bilder ohne Marker kennzeichnest Du darin selbst per Klick, Raumszenen aus eigenen Fotos in der Regel mit AI MODIFIED.
- Für Anzeigen, Marktplätze und Social Media eine Kopie mit eingebranntem Label, etwa mit dem kostenlosen KI-Label-Generator. Was die Plattformen verlangen, steht im Ratgeber zu KI-Bildern auf Marktplätzen und in Anzeigen.
- Originale und Entscheidungen aufbewahren: Datei aus dem Werkzeug im nativen Format, je Bild Quelle und Begründung.
Häufige Fragen
Muss ich 3D-Renderings meiner Möbel als KI-Bild kennzeichnen?
Nicht, wenn sie ohne KI entstanden sind. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO trifft Betreiber eines KI-Systems, und ein Programm, das ein von Menschen gebautes 3D-Modell nach festen Regeln berechnet, ist nach hier vertretener Lesart kein KI-System im Sinne von Art. 3 Nr. 1 (Erwägungsgrund 12). Erzeugt eine KI Raum, Material oder Produktdetails, ordnest Du das Rendering wie ein bearbeitetes Foto ein; ein KI-Entrauscher oder Hochskalieren allein macht daraus regelmäßig keinen Deepfake (Rn. 116 der Leitlinien).
Virtual Staging: AI MODIFIED oder AI GENERATED?
AI MODIFIED, wenn ein echtes Raumfoto zugrunde liegt. Die EU-Kommission nennt auf ihrer Icon-Seite echte Fotos einer leeren Wohnung, die per KI möbliert wurden, als Beispiel für AI MODIFIED (Seitenstand 24.09.2026). Ist auch der Raum von der KI erzeugt und steckt kein echtes Foto im Bild, passt AI GENERATED; weißt Du es nicht, nimm AI GENERATED, die stärkere Offenlegung.
Reicht „Deko nicht im Lieferumfang“ oder „Abbildung ähnlich“?
Als KI-Offenlegung nicht: Keiner der beiden Sätze sagt, dass eine KI das Bild erzeugt oder verändert hat. Sie betreffen eine andere Frage, nämlich ob das Bild über Ausführung und Lieferumfang täuscht; in Deutschland zählt § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG Ausführung und Zubehör zu den wesentlichen Merkmalen der Ware. Ein KI-Label beantwortet diese Frage nicht, und der Satz ersetzt kein KI-Label.
Darf ich Stoff- und Farbvarianten per KI erzeugen?
Die KI-Verordnung verbietet das nicht. Erzeugt die KI aus einem Foto weitere Bezüge, Holztöne oder Lackfarben, verändert sie das Produkt selbst: ein Zweifelsfall, im Zweifel AI MODIFIED. Weichen Ton, Struktur oder Maserung von der Ware ab, braucht das Bild ein Label und ist zusätzlich irreführend; sicherer ist es, jede Variante oder wenigstens das Stoffmuster zu fotografieren.
Ich biete einen KI-Raumplaner an, in den Kunden ein Foto ihres Zimmers laden. Gilt dieser Ratgeber dafür?
Nur am Rand. Die Leitlinien der Kommission nennen KI-gestützte Produktvisualisierung, ausdrücklich auch Room Staging, als Beispiel für Systeme, die nicht direkt mit Menschen interagieren; die Pflicht nach Art. 50 Abs. 1 für Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, etwa Chatbots, greift dafür also nicht. Ob die Bilder, die Kunden aus ihrem eigenen Foto erzeugen, eine Offenlegung nach Abs. 4 brauchen, behandeln Leitlinien und Verhaltenskodex nicht ausdrücklich (Stand 01.10.2026); lass eine solche Funktion vor dem Einbau gesondert prüfen, auch wegen der Kundenfotos.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), CELEX 32024R1689, Art. 2 Abs. 1 lit. c, Art. 3 Nr. 1, 4 und 60, Art. 50, Erwägungsgrund 12. publications.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), CELEX 32026R1744, Art. 1 Nr. 4 (Art. 3 nur Nr. 14, 14a, 14b) und Nr. 20 (Art. 50 nur Abs. 7). publications.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, Guidelines on the implementation of the transparency obligations under Article 50 (Anhang zu C(2026) 5054 final, 20.07.2026), Rn. 61, 112 bis 116, 129, 143, Beispielkästen nach Rn. 31 und Rn. 116. ec.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Europäische Kommission, EU Icons for labelling AI-generated content (Seitenstand 24.09.2026). digital-strategy.ec.europa.eu (Abruf 1. Oktober 2026)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5. gesetze-im-internet.de (Abruf 1. Oktober 2026)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (öUWG), geltende Fassung, § 2. ris.bka.gv.at (Abruf 1. Oktober 2026)
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Schweiz), SR 241, Fassung vom 01.01.2025, Art. 3 Abs. 1 lit. b. fedlex.admin.ch (Abruf 1. Oktober 2026)
- RTR, KI-Servicestelle, FAQ (Frage zum Deepfake-Begriff). rtr.at (Abruf 1. Oktober 2026)
- Wettbewerbszentrale, Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Version 2.0, Stand 29.07.2026. wettbewerbszentrale.de (Abruf 1. Oktober 2026)